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  1. Die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Az. III C 2 - S-7221 / 19 / 10002 :004).
  2. Das AG München entschied in einem Familienstreit um Haustürschlüssel unter Nachbarn, dass ein Schadensersatzanspruch wegen eines nicht zurückgegebenen Schlüssels allenfalls in Höhe der Kosten für einen Ersatzschlüssel besteht, nicht aber in Höhe der Kosten des Ersatzes des Schlosses (Az. 222 C 14447/23).
  3. Versenden Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) Schriftsätze über den persönlichen beA-Zugang des Anwalts, so ist dies rechtswidrig und die Rechtshandlung unwirksam, so der BGH (Az. 2 StR 39/23). Darauf weist die BRAK hin.
  4. Die Satzungsversammlung der BRAK hat in ihrer Sitzung im Mai 2023 klargestellt, dass Fachanwaltsfortbildungen innerhalb einer gewissen Frist nachholbar sind. Zudem hat sie darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen sind am 01.10.2023 in Kraft getreten.
  5. Das OLG Frankfurt hat der Tochter der Deutschen Bahn wegen Irreführung das Anbieten der irreführenden Suchoption „Schnellste Verbindung anzeigen“ untersagt (Az. 6 W 61/23).
  6. Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)).